Unsere Mitgliederkommunen betreiben alle eine ökologische und nachhaltige Holzwirtschaft. Aus dem Holzeinschlag werden auch Brennholzmengen für deren Bürger bereitgestellt.
Wir unterstützen viele unserer Mitglieder bei der Brennholzvermarktung und bieten Brennholzmengen in Form von Rundholz, an einen Waldweg gerückt, an.
Für die Bearbeitung des Holzes im Wald und den Abtransport ist der Holzkäufer selbstverantwortlich. Die Bearbeitung im Wald ist nur erlaubt, wenn sie im Besitz eines Sägescheines sind. Zudem ist während der Arbeiten mit der Motorsäge die entsprechende Schutzkleidung zu tragen. Rechnung, Zahlungsnachweis und Motorsägenschein sind bei der Aufarbeitung im Wald mitzuführen! (Ab dem 01.01.2025 werden keine Abfuhrfreigaben mehr versendet!)
Möchten Sie Brennholz über uns beziehen? Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.
Bitte beachten Sie, dass die Zusendung des Formulars keine verbindliche Bestellung darstellt. Wir werden Ihre Anfrage nach Eingang prüfen und Ihnen, bei Verfügbarkeit, ein entsprechendes Angebot zukommen lassen.
Die FBG Wetterau w.V. tritt als Vermittler auf und verkauft Holz im Namen und auf Rechnung ihrer Mitglieder.
Unsere Geschäftsbedingungen richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung der "AVZB Hessen-Forst".
Gerichtsstand ist abweichend zur AVZB Hessen-Forst das für den Verkäufer örtlich zuständige Amtsgericht.
Bei Erweb von Brennholz über die FBG Wetterau w.V. gilt die folgende Selbsterklärung:
Selbsterklärung Brennholzkäufer/in
FBG Wetterau w.V. * Stadt Büdingen * Eberhard-Bauner-Allee 16 * 63654 Büdingen
Email: info@fbg-wetterau.de * Tel.: +49 6042 8841440
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